Es handelt sich um ein projektiertes Baugrundstück (Eckgrundstück mit 1005m², Südwestausrichtung) mit vorliegender Baugenehmigung samt Entwässerungspläne und gesamter Werkplanung. Die Baugnehemigung bezieht sich auf die maximale bebaubare Fläche. Ebenfalls könnte natürlich auch anstatt des Doppelhauses ein freistehendes Einfamilienhaus errichtet werden.
Das Grundstück wäre durch die vorliegende Planung und Baugenehmigung sofort bebaubar. Auf dem Baugrundstück muss kein Abriss eines Altbestandes durchgeführt werden. Ebenfalls wurde auch bereits die archäologische Begleitmaßnahme (Auflage der Baugenehmigung) für die Bodenabtragung durchgeführt von einer Fachfirma.
Die Gesamtnutzfläche des geplanten Doppelhauses liegt bei ca. 611m². Näheres und weiteres hierzu gerne auf Anfrage.
Provisionsregelung:
Provision Käufer ist Verbraucher: 1,785% inkl. 19% MwSt. verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler hat eine provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
Provision Käufer ist kein Verbraucher: Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des §14BGB ist, gilt eine abweichende Provisonsregelung. Die Provision beträgt 3,57% inkl. 19% MwSt. verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.
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