Der Energieausweis beim Hausverkauf

Bei Maierimmobilien ist der Energieausweis inklusive

Ob Wohnungs- oder Hausverkauf: Ohne Energieausweis geht heute nichts mehr auf dem Immobilienmarkt. Fehlt der Energieausweis für ein Haus oder eine Wohnung, oder ist er fehlerhaft ausgefüllt, können hohe Bußgelder drohen - übrigens auch bei Mietobjekten. Wie also sorgen Sie für einen korrekten Energieausweis beim Wohnungs- und Hausverkauf? Der einfachste Weg: über Maierimmobilien. Verkaufen Sie Ihre Immobilie mit uns, erhalten Sie nicht nur einen professionellen Energieausweis – er ist außerdem kostenlos für Sie.

Dies ist nur ein Bestandteil unseres Rundum-Service. Ob individuelle Beratung, Wertermittlung oder Marketingmaterial: Bei uns sind viele Leistungen inklusive. Wenn Sie also nach einem vertrauenswürdigen familiengeführten Maklerhaus mit jahrelanger Erfahrung suchen, sind wir gerne für Sie da. Ob in München und Umgebung oder ganz Oberbayern: Unser Know-how und unser immenses Netzwerk stellen wir Ihnen zur Verfügung. Für einen erfolgreichen Immobilienverkauf zum Top-Preis.

Kostenfalle Energieausweis: Was Sie beachten können

Wollen Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten, benötigen Sie in der Regel einen aktuellen, sorgsam ausgefüllten Energieausweis. Können Sie diesen Energiepass für Ihr Haus oder die Wohnung gar nicht, nicht korrekt ausgefüllt oder nicht rechtzeitig vorweisen, droht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Strafe von bis zu 15.000 Euro. Bereits bei der Besichtigung muss man den Energieausweis unverlangt vorweisen können! Zudem müssen die Energiekennwerte im Energieausweis in allen Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Um hier alle Kostenfallen zu umgehen, können Sie sich an Profis wenden, die Ihnen helfen, einen exakten Energieausweis auszustellen. Maierimmobilien unterstützt Sie dabei und übernimmt die Kosten für den Energieausweis, wenn Sie sich für einen Wohnungs- oder Hausverkauf mit uns an Ihrer Seite entscheiden.

Verpflichtend: Der Energieausweis beim Hausverkauf

Die Energieeinsparverordnung schreibt vor, dass die Energieeffizienz eines Wohngebäudes klar in einem Energieausweis nachgewiesen werden muss. Dies gilt sowohl für Bauherren von Neubauten als auch bei Renovierungen und Sanierungen von Wohneigentum im Sinne der Energieeffizienz.

In unserem Fall besonders interessant ist die Bedeutung des Energieausweises für den Verkauf von Haus oder Wohnung: Der Energieausweis ist sozusagen ein Steckbrief der Immobilie, der potenziellen Interessenten bereits in der Marketing- und Besichtigungsphase klar anzeigen soll, mit welchen Energiekosten zu rechnen ist und wie zukunftsfähig der Energieverbrauch der Immobilie ist. Der Energieausweis erleichtert dadurch den Vergleich der Energiestandards unterschiedlicher Immobilien für mehr Transparenz und Planungssicherheit.

Deshalb ist ein korrekter, aktueller Energiepass für den Hausverkauf oder Wohnungsverkauf verpflichtend. Er wird immer in Kooperation mit zertifizierten Experten erstellt (oder aktualisiert) und von Fachleuten kontrolliert und auf Richtigkeit geprüft. Vorsicht: Wer Energieausweise ohne Berechtigung erstellt, kann mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Vertrauen Sie deshalb besser nicht auf Billig-Anbieter im Netz, wenn es um die Ausstellung eines Energieausweises für Ihr Haus oder Ihre Wohnung geht. Mit Maierimmobilien setzen Sie auf ein Maklerhaus, das über beste Kontakte zu qualifizierten, bewährten Experten verfügt. Für einen Energieausweis, auf den Sie sich verlassen können.

Beispiel eines Energieausweises für Wohngebäude
Beispiel eines Energieausweises für Wohngebäude

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied

Beim Energieausweis stehen zwei Varianten zur Verfügung. Beide Varianten sind in der Regel 10 Jahre gültig, weisen sonst aber Unterschiede auf. Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt vom Baujahr, dem Zustand und der Größe des Hauses ab.

Der Verbrauchsausweis

Für den Verbrauchsausweis müssen die Verbrauchsdaten, insbesondere die Heizkostenabrechnungen, der letzten drei Jahre vorliegen, aus denen Durchschnittswerte berechnet werden. Liegen diese nicht vor, ist ein Bedarfsausweis nötig. Der Verbrauchsausweis wird also aus den Angaben der bisherigen Bewohner erstellt. Der Vorteil: Die Berechnung geht schnell, ist recht unkompliziert und dadurch oft günstiger. Der Nachteil: Er orientiert sich am bisherigen Nutzungsverhalten und kann dadurch zu verfälschten Ergebnissen führen. Harte Winter, lange Sommer usw. wirken sich auf die Berechnung des Endenergiebedarfs der Immobilie aus und machen sie unter Umständen ungenau.

Der Verbrauchsausweis ist zulässig bei Häusern und Wohnungen, die nach dem Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung am 1. November 1977 fertiggestellt wurden oder gemäß dieser Verordnung modernisiert wurden. Der Verbrauchsausweis genügt auch bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten. Hier spielt dann auch das Baujahr keine Rolle mehr.

Der Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis sehen Energieberater mit der Lupe hin. Der Bedarf Ihrer Immobilie wird genau erfasst – unabhängig vom bisherigen Verbrauch und den damit verbundenen Schwankungen. Vielmehr werden Dämmung, Fenster, Dach, Heizung und vieles mehr analysiert und der Energieverbrauch der Immobilie sehr exakt berechnet. Der Vorteil: Der Endenergieverbrauch wird einzig anhand harter Fakten berechnet und ist dadurch sehr genau. Der Nachteil manchmal: Das Prozedere ist aufwendig und kann kostenintensiv sein, zudem ist das Ergebnis oft strenger als die Realität. Hier lohnt es sich, die Angabe des Endenergieverbrauchs eventuell etwas milder zu gestalten.

Der Bedarfsausweis ist verpflichtend beim Wohnungs- und Hausverkauf von Immobilien, die vor der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 fertiggestellt wurden und über maximal vier Wohneinheiten verfügen. Ausnahmen gelten, wenn die Immobilie zwar vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 fertiggestellt wurde, aber damals bereits dem Stand der Verordnung genügte. Dies gilt auch, wenn die Immobilie später durch Renovierung und Sanierung auf diesen Stand gebracht wurde.

Häufige Fragen und Antworten zum Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist der energetische Steckbrief einer Immobilie. In ihm finden Sie Angaben zum Endenergieverbrauch von Haus oder Wohnung. Konkret sollen hier stehen: Art des Energieausweises, Energieverbrauch in Kwh pro Quadratmeter, die Heizungsart und das Baujahr der Immobilie. Bei Energieausweisen, die nach dem 1.5.2014 ausgestellt wurden, finden Sie zudem die Energieeffizienzklasse der Immobilie.

Wann und wofür braucht man einen Energieausweis?

Ob Wohnung oder Haus: Der Energieausweis muss vorliegen, sobald die Marketingphase der Immobilie beginnt. Der Endenergieverbrauch von Haus oder Wohnung muss bei Inseraten erkennbar und klar angegeben sein. Auch bei Besichtigungen gilt, dass der Energieausweis ungefragt vorgezeigt werden (also ausliegen) muss. Der Energieausweis (oder auch: Energiepass) sorgt für Transparenz. Er gibt Auskunft über den Endenergieverbrauch einer Immobilie – und erleichtert so potenziellen Käufern den Vergleich von Objekten. Er zeigt ihnen zudem auf einen Blick, welche Nebenkosten zu erwarten sind und wie zukunftsfähig eine Immobilie ist. Ein Haus- oder Wohnungsverkauf ohne aktuellen Energieausweis ist in der Regel untersagt und wird mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld bestraft. Dasselbe gilt für fehlerhaft ausgestellte oder zu spät vorgelegte Energieausweise.

In welchen Ausnahmefällen entfällt die Pflicht zum Energieausweis?

In wenigen Fällen muss kein Energieausweis für Haus oder Wohnung vorliegen. Dies gilt zum Beispiel für denkmalgeschützte Gebäude oder Wohneinheiten mit weniger als 50 qm.

Was sind Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Ein Energieausweis ist entweder ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis. Die beiden Ausweisarten unterscheiden sich in der Art der Berechnung. Beim Verbrauchsausweis wird das Nutzerverhalten vorheriger Bewohner über drei zusammenhängende Jahre betrachtet und daraus der zu erwartende Energieverbrauch berechnet. Vorteil: Diese Methode geht schnell und ist in sich recht fehlerfrei. Nachteil: Da das Nutzerverhalten als Grundlage dient, können Ergebnisse durch harte Winter, individuelle Vorlieben der Bewohner und mehr verfälscht sein. Beim Bedarfsausweis hingegen wird der bisherige Verbrauch ignoriert. Dafür wird anhand des Zustandes der Immobilie berechnet, wie der Energiebedarf aussieht. Dämmung, Zustand von Fenstern und Dach, Heizungsart und vieles mehr gelten als Faktoren. Vorteil: Die Berechnung ist sehr exakt und unterliegt keinen Schwankungen durch Wetter oder das Nutzerverhalten. Nachteil: Die Bedarfsberechnung ist oftmals strenger als die Verbrauchsberechnung. Oft entsteht dadurch ein Endenergieverbrauch, der nicht ganz realistisch ist. Hier können erfahrene Energieberater aber nachjustieren.

Grundsätzlich gilt: Ist der Bedarfsausweis nicht vorgeschrieben, haben Sie die freie Wahl, ob Sie lieber einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis anfertigen lassen. Der Bedarfsausweis ist vorgeschrieben beim Wohnungs- und Hausverkauf von Immobilien mit maximal vier Wohneinheiten, die vor der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 fertiggestellt wurden und bislang weder bei Baufertigstellung noch später durch Sanierung auf den Stand dieser Wärmeschutzverordnung gebracht worden sind.

Sie haben Fragen zum Energieausweis beim Haus- oder Wohnungsverkauf?

Als Münchner Makler mit langjähriger Erfahrung und starkem Service aus einer Hand sind wir der richtige Partner für den Verkauf Ihrer Immobilie. 

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