22. Juli 2019
Am Anfang steht der Entschluss: Der eine oder die eine soll´s sein – bis dass der Notar sie von Ihrer Immobilie scheidet. Wie bei einer Eheschließung sind dafür erst mal Unterschriften fällig. Sie geben einem, und nur dem einen Makler das Recht Ihre Immobilie anzubieten. Damit übertragen Sie demjenigen auch die Pflicht, sich wirklich um Ihren Auftrag zu kümmern. Die vielfältigen Aktivitäten und Leistungen, die der Makler dann erbringen muss, sind im Vertrag festgehalten. Auf Wunsch – und den sollten Sie äußern – verpflichtet sich der Makler alle seine Aktivitäten schriftlich zu dokumentieren und nachzuweisen. Nicht nur deswegen wird dieser eine Makler sich richtig ins Zeug legen. Er weiß, dass sich seine Investition von Zeit, Ressourcen und Geld lohnen wird, denn kein anderer Makler kann ihm den Verkauf wegschnappen.
Ganz anders beim sogenannten allgemeinen Auftrag. Wie sehr würden Sie sich anstrengen, wenn Sie gar nicht wissen, ob Ihre Mühen belohnt werden? Viele Makler-Köche verderben den Verkaufs-Brei. Im schlimmsten Fall inserieren bei einem allgemeinen Auftrag mehrere Makler in ein und derselben Zeitung und vielleicht auch noch mit unterschiedlichen Preisen. Jeder ernsthafte Kaufinteressent wird dann misstrauisch und doch lieber die Finger von Ihrer Immobilie lassen – sie verkaufen wesentlich später und zu einem schlechteren Preis.
Ein einziger Ansprechpartner für alle Kaufinteressenten und auch für Sie als Verkäufer, volle Initiative des beauftragten Maklers und eine vertraglich geregelte Provision. Wir können festhalten: Die Makler-Monogamie macht Sinn.
Dann rufen Sie uns gleich an unter +49 89 4522173-0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über nachfolgendes Formular - wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.