Willkommen zum großen Maierimmobilien Ratgeber rund ums Thema Baukindergeld. Hier möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen liefern, die Sie benötigen, um schnell und stressfrei an Ihren staatlichen Zuschuss zu gelangen. Die Zeit drängt übrigens ein bisschen: Nur noch bis Ende 2023 können Sie das Baukindergeld beantragen. Danach ist Schluss. Deshalb wollen wir Sie hier auch gar nicht weiter aufhalten. Lesen Sie einfach los. Und erfahren Sie, wie Sie sich zügig Ihre Förderung sichern können.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Paare und Alleinerziehende mit Kind, die zwischen dem 1.1.2018 und 31.3.2021 eine Immobilie gebaut oder gekauft haben und in dieser danach auch nachweislich wohnen. Kleine und große Familien sollen dadurch mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr bei ihrem Traum vom Eigenheim unterstützt werden. Das Baukindergeld wird über 10 Jahre ausbezahlt (also pro Kind insgesamt 12.000 Euro) und muss nicht zurückgezahlt werden.
Das Baukindergeld wird online direkt bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt. Wichtig: Sie können das Baukindergeld erst beantragen, sobald Sie eingezogen sind. Im Gegensatz zu anderen Förderungen müssen Sie diese also nicht im Vorfeld bei der KfW beantragen. Dies erspart Ihnen zwar auf der einen Seite Stress während Bau- oder Kaufphase, erfordert aber eventuell einen kleinen Reminder, da die Fristen für die Beantragung des Kindergeldes sehr strikt sind.
Möchten Sie Baukindergeld bei der KfW beantragen, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Nur wenn folgende Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind, kommen Sie überhaupt für eine KfW-Förderung mit Baukindergeld in Frage:
Die KfW definiert klar, was gefördert wird. Bauen oder kaufen Sie ein Haus und ziehen Sie selbst ein, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dasselbe gilt für den Kauf einer Eigentumswohnung oder wenn sie eine bislang gemietete Wohnimmobilie kaufen und dort weiter wohnen bleiben. Kurz: Bauen oder kaufen Sie eine Immobilie und bewohnen Sie diese danach selbst, können Sie Baukindergeld beantragen.
Auch hier gibt es klare Vorgaben von Seiten der KfW. Nur wenn Ihr Haushalt diese erfüllt, kommt ein Antrag auf Baukindergeld überhaupt in Frage. Die wichtigsten auf einen Blick:
Noch ein wichtiger Hinweis: Sollten Sie im Laufe der 10 Jahre, über die das Baukindergeld ausbezahlt wird, die Wohnimmobilie verkaufen, aus ihr ausziehen oder sie vermieten, erfüllen Sie automatisch die Förderbedingungen nicht mehr. Sie müssen dann sofort die KfW benachrichtigen, damit die Leistungen gestoppt werden.
Einer der wichtigsten Punkte überhaupt. Sprechen wir bei der Beantragung des Kindergeldes von Fristen, sind drei besonders zu erwähnen:
Erst, wenn Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. Sie haben dann 6 Monate Zeit, den Antrag online bei der KfW zu stellen. Es gilt das in der amtlichen Meldebescheinigung angegebene Einzugsdatum! Überschreiten Sie diese Frist, ist das Baukindergeld verloren. Eine möglichst rasche Antragstellung nach Einzug ist aber noch aus einem anderen Grund wichtig: Das Baukindergeld gibt es nur solange, bis die Fördergelder erschöpft sind. Je später Sie Ihren Antrag stellen, desto höher die Chance, dass einfach kein Geld mehr da ist. Die Tatsache, dass das Baukindergeld nur noch bis Ende 2023 beantragt werden kann, sorgt zudem für eine Art Torschlusspanik – und einen Ansturm auf das Baukindergeld.
Das Baukindergeld kann bei der KfW nur noch bis 31.12.2023 gestellt werden, dann endet die Förderung endgültig. Wie bereits oben erwähnt, sind die Mittel zudem begrenzt. Je früher Sie also den Antrag stellen, desto besser.
Nur wenn Sie Ihr neues Zuhause zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 gebaut oder gekauft haben, kommen Sie überhaupt für das Baukindergeld in Frage. Es gilt hierbei das Datum, an dem Sie die Baugenehmigung erhalten haben oder der notarielle Kaufvertrag ausgestellt wurde. Sollte keine Baugenehmigung ausgestellt worden sein (weil dies bspw. laut Landesrecht nicht nötig war), gilt der nachgewiesene früheste Startpunkt der Baumaßnahmen.
Sobald Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind und die Meldebestätigung Ihrer Gemeinde erhalten haben, können Sie das Baukindergeld bei der KfW beantragen. Sollten Sie eine Immobilie gekauft haben, in der Sie vorher schon zur Miete wohnten, gilt der Zeitpunkt des Erwerbs im notariellen Kaufvertrag. Sie haben für den Antrag für Baukindergeld 6 Monate Zeit.
Den Antrag selbst stellen Sie über das KfW-Zuschussportal. Nach Antragstellung erfolgen Identitätsnachweis und das Einreichen aller nötigen Nachweise. Diese sind:
Wichtig: Sollten Ihnen noch Dokumente fehlen, können Sie diese zwar nachreichen, es gilt aber trotzdem die 6-Monats-Frist! Es lohnt sich also, alle nötigen Dokumente bereits so früh wie möglich zu beantragen – insbesondere in Sachen Steuererklärung können Sie in weiser Voraussicht planen.
Die Information, ob Ihr Antrag angenommen wurde (dies ist in der Regel der Fall, es sei denn, Sie erfüllen Voraussetzungen nicht, haben die Frist überschritten oder es sind einfach keine Fördermittel mehr da) erhalten Sie dann über das Zuschussportal und via Mail. Das Geld wird Ihnen dann regelmäßig pro Jahr überwiesen – über 10 Jahre hinweg.