Ratgeber Baukindergeld der KfW

Willkommen zum großen Maierimmobilien Ratgeber rund ums Thema Baukindergeld. Hier möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen liefern, die Sie benötigen, um schnell und stressfrei an Ihren staatlichen Zuschuss zu gelangen. Die Zeit drängt übrigens ein bisschen: Nur noch bis Ende 2023 können Sie das Baukindergeld beantragen. Danach ist Schluss. Deshalb wollen wir Sie hier auch gar nicht weiter aufhalten. Lesen Sie einfach los. Und erfahren Sie, wie Sie sich zügig Ihre Förderung sichern können.

Das Baukindergeld: Was ist es, wozu dient es?

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Paare und Alleinerziehende mit Kind, die zwischen dem 1.1.2018 und 31.3.2021 eine Immobilie gebaut oder gekauft haben und in dieser danach auch nachweislich wohnen. Kleine und große Familien sollen dadurch mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr bei ihrem Traum vom Eigenheim unterstützt werden. Das Baukindergeld wird über 10 Jahre ausbezahlt (also pro Kind insgesamt 12.000 Euro) und muss nicht zurückgezahlt werden.

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Wo kann man das Baukindergeld beantragen?

Das Baukindergeld wird online direkt bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt. Wichtig: Sie können das Baukindergeld erst beantragen, sobald Sie eingezogen sind. Im Gegensatz zu anderen Förderungen müssen Sie diese also nicht im Vorfeld bei der KfW beantragen. Dies erspart Ihnen zwar auf der einen Seite Stress während Bau- oder Kaufphase, erfordert aber eventuell einen kleinen Reminder, da die Fristen für die Beantragung des Kindergeldes sehr strikt sind.

Bedingungen und Voraussetzungen der KfW für den Antrag auf Baukindergeld

Möchten Sie Baukindergeld bei der KfW beantragen, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Nur wenn folgende Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind, kommen Sie überhaupt für eine KfW-Förderung mit Baukindergeld in Frage:

Welche Projekte werden von der KfW gefördert?

Die KfW definiert klar, was gefördert wird. Bauen oder kaufen Sie ein Haus und ziehen Sie selbst ein, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dasselbe gilt für den Kauf einer Eigentumswohnung oder wenn sie eine bislang gemietete Wohnimmobilie kaufen und dort weiter wohnen bleiben. Kurz: Bauen oder kaufen Sie eine Immobilie und bewohnen Sie diese danach selbst, können Sie Baukindergeld beantragen.

Wer wird von der KfW gefördert?

Auch hier gibt es klare Vorgaben von Seiten der KfW. Nur wenn Ihr Haushalt diese erfüllt, kommt ein Antrag auf Baukindergeld überhaupt in Frage. Die wichtigsten auf einen Blick:

  • Notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung für die Immobilie müssen zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2022 ausgestellt worden sein
  • Die Immobilie muss sich in Deutschland befinden
  • Ihr Haushaltseinkommen liegt unter 90.000 Euro brutto im Jahr bei einem Kind, der Betrag wird um 15.000 Euro pro weiterem Kind erhöht (bei 3 Kindern liegt er also bspw. bei 120.000 Euro)
  • Die Immobilie ist am Tag der Baugenehmigung oder der Ausstellung des notariellen Kaufvertrags Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland
  • Kinder in Ihrem Haushalt sind unter 18 Jahre alt und Sie (oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner) beziehen für diese Kindergeld

Noch ein wichtiger Hinweis: Sollten Sie im Laufe der 10 Jahre, über die das Baukindergeld ausbezahlt wird, die Wohnimmobilie verkaufen, aus ihr ausziehen oder sie vermieten, erfüllen Sie automatisch die Förderbedingungen nicht mehr. Sie müssen dann sofort die KfW benachrichtigen, damit die Leistungen gestoppt werden.

Bedingungen und Voraussetzungen
Bedingungen und Voraussetzungen

Fristen zur Beantragung des Kindergeldes von der KfW

Einer der wichtigsten Punkte überhaupt. Sprechen wir bei der Beantragung des Kindergeldes von Fristen, sind drei besonders zu erwähnen:

Wann können Sie das Baukindergeld beantragen?

Erst, wenn Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. Sie haben dann 6 Monate Zeit, den Antrag online bei der KfW zu stellen. Es gilt das in der amtlichen Meldebescheinigung angegebene Einzugsdatum! Überschreiten Sie diese Frist, ist das Baukindergeld verloren. Eine möglichst rasche Antragstellung nach Einzug ist aber noch aus einem anderen Grund wichtig: Das Baukindergeld gibt es nur solange, bis die Fördergelder erschöpft sind. Je später Sie Ihren Antrag stellen, desto höher die Chance, dass einfach kein Geld mehr da ist. Die Tatsache, dass das Baukindergeld nur noch bis Ende 2023 beantragt werden kann, sorgt zudem für eine Art Torschlusspanik – und einen Ansturm auf das Baukindergeld.

Endspurt Baukindergeld: Nur noch bis Ende 2023

Das Baukindergeld kann bei der KfW nur noch bis 31.12.2023 gestellt werden, dann endet die Förderung endgültig. Wie bereits oben erwähnt, sind die Mittel zudem begrenzt. Je früher Sie also den Antrag stellen, desto besser.

Der nötige Zeitrahmen für einen Zuschuss durch die KfW

Nur wenn Sie Ihr neues Zuhause zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 gebaut oder gekauft haben, kommen Sie überhaupt für das Baukindergeld in Frage. Es gilt hierbei das Datum, an dem Sie die Baugenehmigung erhalten haben oder der notarielle Kaufvertrag ausgestellt wurde. Sollte keine Baugenehmigung ausgestellt worden sein (weil dies bspw. laut Landesrecht nicht nötig war), gilt der nachgewiesene früheste Startpunkt der Baumaßnahmen.

Baukindergeld beantragen: So läuft das Ganze ab

Sobald Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind und die Meldebestätigung Ihrer Gemeinde erhalten haben, können Sie das Baukindergeld bei der KfW beantragen. Sollten Sie eine Immobilie gekauft haben, in der Sie vorher schon zur Miete wohnten, gilt der Zeitpunkt des Erwerbs im notariellen Kaufvertrag. Sie haben für den Antrag für Baukindergeld 6 Monate Zeit.
Den Antrag selbst stellen Sie über das KfW-Zuschussportal. Nach Antragstellung erfolgen Identitätsnachweis und das Einreichen aller nötigen Nachweise. Diese sind:

  • Die Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre (bei Anträgen in 2022 also für 2021 und 2020)
  • Die Meldebestätigung
  • Grundbuchauszug und notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung

Wichtig: Sollten Ihnen noch Dokumente fehlen, können Sie diese zwar nachreichen, es gilt aber trotzdem die 6-Monats-Frist! Es lohnt sich also, alle nötigen Dokumente bereits so früh wie möglich zu beantragen – insbesondere in Sachen Steuererklärung können Sie in weiser Voraussicht planen.

Die Information, ob Ihr Antrag angenommen wurde (dies ist in der Regel der Fall, es sei denn, Sie erfüllen Voraussetzungen nicht, haben die Frist überschritten oder es sind einfach keine Fördermittel mehr da) erhalten Sie dann über das Zuschussportal und via Mail. Das Geld wird Ihnen dann regelmäßig pro Jahr überwiesen – über 10 Jahre hinweg.

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