Nicht alles, was sich in einer geerbten oder (seltener) gekauften Immobilie befindet, ist wertvoll. Ob Erinnerungen aus vielen, vielen Lebensjahren, verwaiste Messy-Wohnung oder ehemals als Lagerräume genutzte Immobilien: Oft kommt es vor, dass jene, die kaufen oder erben, erstmal aufräumen müssen. Vor allem im Fall einer Haushaltsauflösung bedeutet die Entrümpelung teils großen Aufwand. Zudem müssen einige rechtliche Faktoren beachtet werden, vor allem, wenn es sich beim Haushalt um eine mit anderen Erben gemeinsam geerbte Immobilie handelt. In diesem Ratgeber soll es um die möglichst stress- und risikofreie Art gehen, wie Sie oder Ihre Erbengemeinschaft einen Haushalt auflösen und zeit-, geld- und nervensparend entrümpeln können.
Bei Kauf und Verkauf steht der vorherige Eigentümer in der Pflicht, einen möglicherweise bestehenden Haushalt aufzulösen. Und dazu gehört auch die Entrümpelung. Bei einem Erbe oder einer durch Auszug oder Todesfall verwaisten Immobilie (ob vom Verwandten gekauft oder gemietet) sieht die Sache anders aus: Hier muss der Erbe oder die Erbengemeinschaft, bzw. die nahe Verwandtschaft tätig werden. Da eine Wohnungsentrümpelung immer Wertgegenstände und Plunder offenbart, dürfen Sie als Teil einer verantwortlichen Gruppe (Familie, Erbengemeinschaft) nicht einfach so drauflos entrümpeln. Stellen Sie sicher, dass Sie über alle nötigen Vollmachten und/oder das Einverständnis der Gruppe verfügen.
Tatsächlich wird es dazu kommen, dass bei einer Haushaltsauflösung durch eine Gruppe Wertgegenstände verteilt werden können und sollten. Die große Frage: Wer darf sich bedienen? An erster Stelle stehen die Erben. Es folgen andere Personen, denen das Recht, sich zu bedienen, von allen (das ist wichtig!) Erben eingeräumt wird. Wer aber bekommt was? Und was tun, wenn es Streitigkeiten um die Zukunft eines Gegenstands gibt? Hier gilt: Kommunikation ist alles. Sprechen Sie sich vorher ab, fixieren Sie schriftlich, wer was bekommt, was mit wertvollen Gegenständen passieren soll (Verkauf oder behalten?) und wie die Gruppe im Zweifelsfall zu einer Einigung kommen kann. In diesem Fall könnten Sie zum Beispiel eine Art „Haushaltsgericht“ einsetzen oder sich ganz unkompliziert auf einen Münzwurf einigen. Noch ein Tipp: Nicht immer werden Sie wissen, wie wertvoll etwas wirklich ist. Gibt es Gründe anzunehmen, dass der Haushalt Potenzial hat, können Sie Fachleute hinzuziehen, die Münzsammlungen, Sportdevotionalien oder Gemälde schätzen können. Noch ein Wort zu Wertvollem, das aber niemand will: Verkaufen, verschenken oder spenden Sie es doch einfach. Sammler, Freunde oder wohltätige Organisationen sagen Danke.
Bei der Haushaltsauflösung geht es leider nur zum kleinen Teil um wertvolle Besitztümer, die fair und sachgemäß geschätzt und verteilt werden sollen. Den Großteil machen Plunder, Müll, sperriges Mobiliar und vieles mehr aus. Hier sollten Sie sich fragen: Will ich mir (oder uns) das wirklich antun? Bedenken Sie nämlich: Alles, was bei einer Haushaltsauflösung weggeworfen wird, muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Das bedeutet bei alten Autobatterien, Elektrogeräten und Co. nicht nur immensen Aufwand sondern auch hohe Kosten. Nicht zu vergessen Transportkosten, persönlicher zeitlicher Aufwand und körperliche und psychische Belastung. Gerade wenn der Haushalt einer verstorbenen geliebten Person aufgelöst werden muss, kann dies Menschen an die Belastungsgrenzen führen. Sollten Sie oder die Gruppe sich nicht in der Lage sehen, den Haushalt ordnungsgemäß, effizient und schnell aufzulösen, bietet es sich wirklich an, eine Firma damit zu beauftragen. Die Kosten für die Entrümpelung (ob persönlich oder durch Fachleute) tragen übrigens die Erben. Ist der Nachlass nicht liquide, müssen die Kosten aus privatem Vermögen bezahlt werden. Auch das sollten Sie im Hinterkopf behalten.
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