Ein Erbe anzutreten kann oft bedeuten, einen langen Weg voller Stolpersteine gehen zu müssen. Nicht nur die seelische Belastung ist für (nahe) Verwandte oft sehr groß, auch die finanzielle sollte nicht unterschätzt werden. Ein wichtiges und leider oft vergessenes Thema dabei ist die Haushaltsauflösung nach Erbe. Was tun mit den vererbten Gegenständen? Was tun mit Mobiliar und Co. die entfernt werden müssen, um das eigentliche Erbe (bspw. eine Immobilie) nutzen, aufwerten oder sofort weiterverkaufen zu können? In diesem Ratgeber soll es um das Thema Haushaltsauflösung nach Erbe gehen. Erfahren Sie, wie Sie clever und zeit- und nervensparend die Haushaltsauflösung organisieren können und was Sie als Erbe oder Mitglied einer Erbengemeinschaft zu beachten haben.
Bei Mietwohnungen oder -häusern erklärt sich der Grund für die Haushaltsauflösung von selbst. Sie muss abgeschlossen sein, bevor der Mietvertrag zum nächstmöglichen Termin endet. Bei Immobilien, die Eigentum des Erblassers waren, sieht es etwas anders aus: Wollen Sie die Immobilie nicht selbst nutzen und damit bspw. auch den Haushalt des Erblassers übernehmen (oder will dies kein Miterbe tun), bietet es sich an, die Immobilie zu vermieten oder verkaufen. Sicher geht das auch, wenn Möbel und andere Gegenstände noch im Haus sind, die Chance auf einen Verkauf aber sinkt. Wer möchte eine Immobilie kaufen, durch die noch der Geist des Verstorbenen weht und die erst mit hohen Kosten verbunden entrümpelt werden müsste?
Am Anfang steht die Inventur. Stellen Sie sicher, dass Sie (oder die Erbengemeinschaft) sich ein sehr genaues Bild darüber machen, was Sie in der Wohnung oder dem Haus erwartet. Gibt es Wertgegenstände, die veräußert werden können oder unbedingt behalten werden sollen, wie groß ist die Menge an Krimskrams und Plunder? Gibt es Sperrmüll und eventuell sogar Gefahrengut, das entsorgt werden muss? Es gilt: Je gründlicher die vorherige Inventur, desto reibungsloser später die Haushaltsauflösung (vor allem bei Erbengemeinschaften!). Weiterer Vorteil der Inventur: Sie werden schnell bemerken, ob die Haushaltsauflösung von Ihnen oder der Erbengemeinschaft privat gestemmt werden kann, oder ob es dringend professionelle Hilfe braucht. Fachleute für Haushaltsauflösungen können ein Segen sein. Vor allem auch dann, wenn private Gegenstände der verstorbenen Person diskret vernichtet werden sollen. Sicher: Profis kosten Geld. Aber bedenken Sie auch: Wenn Sie sich privat um die Haushaltsauflösung kümmern, muss alles ordnungsgemäß entsorgt werden. Und das kann (bspw. bei alten Kühlschränken, ausgedienten Autobatterien, chemischen Flüssigkeiten und vielem mehr) für Amateure sehr, sehr anspruchsvoll und teuer werden. Zwei letzte Tipps zur Organisation: Bitten Sie Familienmitglieder und Freunde gerne um Hilfe. Machen Sie aber klar, dass Sie sich darauf verlassen müssen und dass das kein lustiger Umzug wird, sondern eine vor allem auch psychisch oft sehr traurige und anstrengende Angelegenheit. Womit wir beim letzten Tipp wären: Fragen Sie sich vorher unbedingt, ob Sie die Auflösung seelisch durchstehen. Können Sie sich wirklich von Besitztümern des oder der Toten trennen, wenn es darauf ankommt?
Mit dem Erbe geht auch die Verantwortung der Haushaltsverwaltung auf Sie oder die Erbengemeinschaft über. Bei einer Erbengemeinschaft gilt: Alle Miterben müssen sich absprechen, wenn es zur Auflösung des Haushalts kommt. Sie ahnen es schon: Das kann zu Problemen führen. Deswegen bietet es sich an, einer Miterbin oder einem Miterben die Verantwortung zu übertragen, sobald die gemeinsame Inventur abgeschlossen ist. Überhaupt ist Kommunikation Pflicht. Nicht nur dürfen Sie nicht ohne Absprache mit anderen Erben den Haushalt auflösen, auch vermeiden Sie so anstrengende und zeitraubende Streitigkeiten um oft emotional sehr aufgeladene Themen. Noch ein Wort zu den Kosten: Normalerweise werden die Kosten durch liquiden Nachlass gedeckt. Gibt es keinen, muss der Erbe/ müssen die Erben für die Kosten aufkommen. Es lohnt sich also, bei der Inventur Ausschau nach verkaufbaren Wertgegenständen zu halten.
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