Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Widerrufsbelehrung

für den Exposéversand / Immobilienanfragen

MAIERIMMOBILIEN GmbH | Stand: 23.06.2026 (V5)

Die nachstehenden Bedingungen gelten für Maklerleistungen der MAIERIMMOBILIEN GmbH, Oberanger 42, 80331 München. Sie gelten insbesondere für Immobilienanfragen und den Versand von Exposés per E-Mail nach Anfragen über Immobilienportale (z. B. ImmobilienScout24 oder Immowelt), über die Homepage www.maierimmobilien.de, per E-Mail, Telefon oder über sonstige Fernkommunikationsmittel.

Erfasst sind – je nach Einzelfall – der Nachweis und/oder die Vermittlung von Kauf-, Miet-, Pacht- und sonstigen Hauptverträgen über Immobilien. Dies umfasst insbesondere Wohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien, Grundstücke, Stellplätze/Garagen, Teileigentum, Erbbaurechte, Nebenflächen sowie sonstige Immobilienrechte.

Der Begriff „Kunde“ umfasst – je nach Einzelfall – Interessenten, Käufer, Mieter/Pächter, Verkäufer, Ver­mieter, Verpächter, Eigentümer und sonstige Auftraggeber oder Vertragspartner.

Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

1. Angebote
Unsere Angebote, Mitteilungen, Exposés, Nachweise, Objektunterlagen und sonstigen Informationen beruhen auf Angaben des Eigentümers, Vermieters, Verkäufers, Auftraggebers oder sonstiger auskunftsbefugter Dritter.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Angaben, Unterlagen und Informationen, die von Eigentümern, Verkäufern, Vermietern, Verwaltern, Behörden, Dienstleistern oder sonstigen Dritten stammen, übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung für solche Drittangaben besteht nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder wir eigene Prüfungs-, Hinweis- oder Aufklärungspflichten schuldhaft verletzt haben. Eigene gesetzliche und vertragliche Prüfungs-, Hinweis- und Aufklärungspflichten der MAIERIMMOBILIEN GmbH bleiben unberührt.

Der Kunde ist gehalten, die für seine Entscheidung wesentlichen Informationen eigenverantwortlich zu prüfen bzw. durch geeignete Fachkundige prüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Flächenangaben, Grundrisse, Baujahr, baurechtliche Angaben, Miet-/Pachtverhältnisse, Genehmigungen, Beschaffenheit, Energiekennwerte, Wirtschaftlichkeit, steuerliche Auswirkungen und sonstige objektrelevante Angaben.

Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Vertraulichkeit
Unsere Angebote, Mitteilungen, Exposés, Nachweise, Objektunterlagen und sonstigen Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der MAIERIMMOBILIEN GmbH in Textform zulässig. Die Weitergabe an Ehegatten, Lebenspartner, finanzierende Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten oder sonstige fachkundige Berater ist zulässig, soweit sie ausschließlich der Prüfung des konkreten Immobiliengeschäfts dient und der Kunde sicherstellt, dass auch diese Personen die Unterlagen vertraulich behandeln.

Gibt der Kunde Informationen ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform an Dritte weiter und kommt infolge dieser Weitergabe ein Kauf-, Miet-, Pacht- oder sonstiger Hauptvertrag zustande, ist der Kunde zum Ersatz des uns hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet. Der Schaden kann insbesondere in einer entgangenen Provision bestehen.

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

3. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von uns nachgewiesene oder vermittelte Objekt oder die Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich nach Erhalt unseres Nachweises, Exposés oder sonstiger Objektinformationen in Textform mitzuteilen.

Unterlässt der Kunde diese Mitteilung schuldhaft, hat er uns die hierdurch entstandenen erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

4. Entstehen des Maklervertrags und des Provisionsanspruchs
Ein Maklervertrag kann insbesondere dadurch zustande kommen, dass der Kunde nach einem klaren Hinweis auf eine etwaige Provisionspflicht die Übersendung eines Exposés, einen Objektnachweis, einen Besichtigungstermin, weitere Objektunterlagen oder sonstige Maklerleistungen anfordert und diese Leistungen der MAIERIMMOBILIEN GmbH anschließend in Anspruch nimmt.

Soweit für den konkreten Maklervertrag gesetzlich Textform vorgeschrieben ist, insbesondere bei Maklerverträgen über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus sowie bei bestimmten Wohnungsvermittlungsverträgen, kommt ein provisionspflichtiger Maklervertrag nur bei Einhaltung der gesetzlichen Form zustande.

Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Kauf-, Miet-, Pacht- oder sonstiger Hauptvertrag über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt zustande kommt und die Provisionspflicht gesetzlich zulässig sowie wirksam vereinbart ist. Bei Grundstückskaufverträgen und sonstigen beurkundungspflichtigen Verträgen entsteht der Provisionsanspruch mit wirksamem Abschluss des notariell beurkundeten Hauptvertrags.

Für den Provisionsanspruch genügt Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit, sofern diese für den Abschluss des Hauptvertrags nicht völlig bedeutungslos war.

Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird, sofern das abgeschlossene Geschäft mit dem nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich davon abweicht. Dies gilt insbesondere bei Änderungen des Kaufpreises, der Miete, der Miet-/Pachtlaufzeit, der Vertragsstruktur, der Vertragsparteien, des Erwerbswegs oder bei wirtschaftlich vergleichbaren Ersatz-, Folge- oder Erweiterungsgeschäften.

Entsprechendes gilt, wenn der Hauptvertrag nicht unmittelbar mit dem ursprünglich benannten Vertragspartner, sondern mit einer diesem nahestehenden, verbundenen oder wirtschaftlich zuzurechnenden Person oder Gesellschaft zustande kommt.

Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn ein wirksam zustande gekommener Hauptvertrag später aufgehoben, rückabgewickelt oder aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts beendet wird, sofern die Aufhebung, Rückabwicklung oder Beendigung auf Umständen beruht, die nicht aus unserer Sphäre stammen. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben bestehen, soweit die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder aus demselben Vertragsverhältnis begründet sind.

5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch besteht auch für Folge-, Ersatz- oder Erweiterungsgeschäfte, die innerhalb von zwölf Monaten nach unserem Nachweis oder unserer Vermittlung im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich nachgewiesenen oder vermittelten Objekt bzw. Vertragspartner zustande kommen und auf unserer Maklertätigkeit beruhen.

Dies gilt insbesondere für den Erwerb, die Anmietung oder Anpachtung weiterer Flächen, Einheiten, Stellplätze, Nebenflächen, Gesellschaftsanteile oder sonstiger Rechte, soweit ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der ursprünglich nachgewiesenen oder vermittelten Abschlussgelegenheit besteht.

6. Fälligkeit und Höhe der Provision
Die konkrete Höhe der Provision bzw. Courtage ergibt sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung, dem Exposé, dem Provisionshinweis, der Provisionsvereinbarung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.

Ein Provisionsanspruch zu Lasten des Kunden besteht nur, wenn die Provisionspflicht klar ausgewiesen, gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist.

Soweit ausnahmsweise keine konkrete Provisionshöhe vereinbart wurde und eine Maklerleistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist, gilt – soweit gesetzlich zulässig – die übliche Provision als vereinbart.

Bei Kaufverträgen wird die Provision, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, mit Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags fällig.

Bei Miet- und Pachtverträgen wird die Provision, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, mit wirksamem Abschluss des Miet- bzw. Pachtvertrags fällig.

Gegenüber Verbrauchern werden Provisionsangaben grundsätzlich als Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist. Gegenüber Unternehmern können Provisionsangaben netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erfolgen, sofern dies entsprechend angegeben ist.

Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geschuldet, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Ist der Kunde kein Verbraucher, betragen die Verzugszinsen bei Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten die gesetzlichen Sondervorschriften der §§ 656a bis 656d BGB. Insbesondere bedarf ein Maklervertrag, der den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus betrifft, der Textform. Ist der Käufer Verbraucher, gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Verteilung der Maklerkosten.

Bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum gelten die Vorschriften des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Gegenüber Wohnungssuchenden wird eine Provision nur verlangt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere wenn ein Suchauftrag in Textform vorliegt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine bloße Anfrage zu einem konkret angebotenen Wohnraummietobjekt begründet gegenüber dem Wohnungssuchenden keine Provisionspflicht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Bei der Vermittlung gewerblicher Miet- oder Pachtverträge sowie bei der Vermittlung sonstiger nicht dem Wohnungsvermittlungsgesetz unterfallender Verträge richtet sich die Provision nach der jeweiligen Vereinbarung, dem Exposé oder dem gesonderten Provisionshinweis.

Grunderwerbsteuer, Notar-, Grundbuch-, Gerichts-, Register-, Finanzierungs- und sonstige Erwerbsnebenkosten sind nicht Bestandteil der Maklerprovision und vom jeweiligen Vertragspartner nach Maßgabe des Hauptvertrags bzw. der gesetzlichen Regelungen zu tragen.


7. Tätigwerden für Dritte
Die MAIERIMMOBILIEN GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig oder provisionsfrei tätig zu werden, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine unzulässige Interessenkollision vorliegt.

Eine Doppeltätigkeit wird, soweit gesetzlich oder nach den Umständen erforderlich, offengelegt. Gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser an Verbraucher sowie bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen, bleiben unberührt.

8. Haftungsausschluss
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Für Angaben, Unterlagen und Informationen, die uns von Eigentümern, Verkäufern, Vermietern, Verwaltern, Behörden, Dienstleistern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt werden, haften wir nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder wir eigene Prüfungs-, Hinweis- oder Aufklärungspflichten schuldhaft verletzt haben.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

9. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Objektvermittlung, Kommunikation, Dokumentation, Abrechnung, Interessentenverwaltung, Besichtigungsorganisation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Einzelheiten ergeben sich aus unseren gesonderten Datenschutzinformationen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Soweit für einzelne Verarbeitungsvorgänge eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

10. Nebenabreden und Vertragsänderung
Nebenabreden bestehen nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden. Individualvereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

Gesetzliche Formvorschriften, insbesondere notarielle Beurkundungserfordernisse sowie die Textformpflicht bei bestimmten Maklerverträgen, bleiben unberührt.

11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zwingende Verbraucherschutzvorschriften, entgegenstehen.

Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der MAIERIMMOBILIEN GmbH.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der MAIERIMMOBILIEN GmbH. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

12. Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die MAIERIMMOBILIEN GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

13. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher

Diese Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher, soweit der Maklervertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und dem Verbraucher gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht.

Dies betrifft insbesondere Maklerverträge, die im Zusammenhang mit einer Anfrage über Immobilienportale, die Homepage der MAIERIMMOBILIEN GmbH, per E-Mail, Telefon oder über sonstige Fernkommunikationsmittel zustande kommen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
MAIERIMMOBILIEN GmbH
Oberanger 42
80331 München
Tel.: 089 4522173-0
E-Mail: info@maierimmobilien.de

mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können hierfür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Sie können Ihr Widerrufsrecht außerdem über die auf unserer Homepage www.maierimmobilien.de bereitgestellte Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ ausüben. Wenn Sie diese Widerrufsfunktion nutzen, erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung Ihres Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der Maklerdienstleistung beginnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt Ihres Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss die Zustimmung zum Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen.

Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben.

An: MAIERIMMOBILIEN GmbH, Oberanger 42, 80331 München, E-Mail: info@maierimmobilien.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Maklerdienstleistungen / Immobilienvermittlung.

Objekt, soweit bekannt: ________

Name des/der Verbraucher(s): ________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ________

E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung: ________

Datum: ________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ________

Daten­schutz­ein­stellungen

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